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 INFORMATIONEN ZUR FAHRZEUGVERLADUNG
AKTUELLE INFORMATION
West Afrika RoRo – wichtige neue Regelungen für gebrauchte Fahrzeuge nach Angola

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir möchten Sie hiermit davon in Kenntnis setzen, dass die Behörden in Angola festgelegt haben, dass mit sofortiger Wirkung jegliche Art von gebrauchten Fahrzeugen (inkl. Trecker, Bau- oder Landwirtschaftliche Maschinen sowie LKW und Trailer) nur noch in LOBITO anstatt in Luanda gelöscht werden dürfen.
Lediglich Neu Fahrzeuge und/oder gebrauchte Fahrzeuge in Containern oder auf Flat/sMafi könnten auch weiterhin in Luanda gelöscht werden.
Die MV "Grande Ghana" 0310 wird vermutlich als erstes ankommendes Schiff davon betroffen sein und daher gemäß dieser Behördenanweisung alle gebrauchten Fahrzeuge in Lobito löschen. Wir wurden auch darüber informiert, dass CNC Büros in den Ladehäfen künftig keine ‘Loading certificates‘ für gebrauchte Fahrzeuge für Luanda mehr ausstellen werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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Wo melde ich mich bei Anlieferung ?
Die Anliefer-Anschrift für Fahrzeuge nach Westafrika und Mittelmeer lautet:
Unikai / Schuppen 48
Dessauer Straße 10
20457 Hamburg
Freihafen

Bei Anliefeung meldet man sich als erstes in der Anfuhr an Schuppen 48 (Containerburg). Hier gibt man dem Personal folgendes an : Anzahl der Fahrzeuge, Fahrgestellnummern (Chs.Nos.), Löschhäfen und "Hansen" als buchender Spediteur. Dann bekommt man einen Platz zugewiesen, wo man das Fahrzeug mit geöffneter Motorhaube abstellt. Der Schlüssel bleibt im Zündschloß!!!!

Die Abmessungen werden bei der Anlieferung durch einen unabhängigen Seegüterkontrolleur ermittelt
und sind in keinster Weise verhandelbar.

Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Kann ich ein angeliefertes Auto besichtigen ?
Der Zugang zu bereits am Schuppen angelieferten Fahrzeugen ist nur nach Rücksprache mit uns möglich.
Wie dürfen Fahrzeuge beladen sein ?
Fahrzeuge dürfen nur so beladen werden, daß durch
die Beladung keine Beeinträchtigung der
Fahrsicherheit entsteht.

Folgende Dinge sind somit nicht erlaubt :

- Beladung des Fahrersitzes / Beifahrersitzes.

- Beladung des Beifahrersitzes, wenn die Ladung
nicht gesichert ist, in den Fahrerbereich
hineinragt oder die Sicht des Fahrers
behindert.

- Unbefestigte Ladung im hinteren Fahrzeugbereich,
wie z.B. Fensterscheiben in Höhe des
Fahrerkopfes, die beim Bremsen nach vorne
schießen.

- Überladung von Fahrzeugen.
Fahrzeuge dürfen nur soweit beladen werden,
wie es auch im normalen Straßenverkehr erlaubt
ist.( Zulässiges Gesamtgewicht ).
Was darf nicht in Fahrzeugen verladen werden ?
Folgende Beladungen sind absolut verboten:
- ölende Maschinenteile - FCKW-haltige Kühl-, Eisschränke etc.
- Sondermüll (Batterien, Farben, etc.)
Wie muß ein Fahrzeug gekennzeichnet sein ?
In jedem Fahrzeug muß sich eine Markierung
befinden, aus der der Löschhafen und der
Spediteur (Hansen-Shipping) sowie die Chassisnummer ersichtlich sind.